Über die Praxis

Ich biete Therapie für Selbstzahlende, privat Versicherte und nach dem Kostenerstattungs-Gesetz für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen an. Hierbei halte ich mich an die Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer. Nach einer standardisierten Diagnostik und individuellen Problem- bzw. Zielanalyse biete ich reguläre Verhaltenstherapie an. Meine Schwerpunkte sind u.a. Substanzgebrauchsstörungen, Tinnitus, depressive Störungen, Angststörungen und chronische Schmerzen. Die Gestaltung der Therapie erfolgt individuell und gemeinschaftlich. Ihre Selbstbestimmung steht an höchster Stelle.

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Niedergelassene Therapeuten und Therapeutinnen übernehmen an dieser Stelle die Versorgung. Leider gibt es durch die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss nur begrenzt Therapieplätze, sodass sich gesetzlich Versicherte oft mit langen Wartezeiten, viel Suchen und Mühe herumschlagen müssen. Außerdem ist das Aufsuchen einer Psychotherapie für Menschen, die entscheiden, ob Sie für bestimmte Berufe oder Leistungen infrage kommen intoleranter Weise ein Ausschlusskriterium. Insbesondere gilt dies, wenn der Krankenversicherung Diagnosen aus den Bereichen der Abhängigkeit und Depression vorliegen und diese an Dritte offengelegt werden müssen.

Auch für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ist es mit viel Mühe und finanziellen Einbußen verbunden an solch begrenzte Kassensitze zu kommen und sich niederzulassen. Deshalb biete ich Ihnen und mir mit meiner Praxis eine Alternative mit mehr Privatsphäre.

Sie denken Sie könnten psychotherapeutische Unterstützung gebrauchen?

Wiederholen sich unerwünschte Verhaltensweisen oder Erfahrungen und Sie verstehen den Grund nicht oder scheinen wenig daran ändern zu können? Haben Ihnen Ihre engsten Angehörigen schon versucht zu helfen und sind überfragt oder raten Ihnen zu einer Therapie? Haben Sie die Vermutung an einer psychischen Störung zu leiden?

Schritt für Schritt für Klarheit sorgen
  1. Wie sind Sie versichert?
    • Gesetzlich Versicherte genießen den Vorteil, dass sie bei niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen unterkommen können. Das ist leider häufig mit langen Wartezeiten und langem Suchen verbunden. Alternativ kann man bei der Terminservicestelle des entsprechenden Bundeslandes oder über die Hotline 116 117 eine Sprechstunde beantragen. Werden Sie wiederholt nach der Sprechstunde nicht in eine Therapie übernommen können Sie ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen. So können Sie eine Kostenübernahme auch bei einem nicht niedergelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin erwirken. Dies sollte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden. Weiter unten erkläre ich das Kostenerstattungsverfahren noch einmal detaillierter und bite Material zur Unterstützung an.
    • Privatversicherte müssen nach den Konditionen ihrer Versicherung schauen und klären was für eine Antragsstellung nötig ist, um eine Therapie finanziert zu bekommen. Am besten wird dies vor dem Aufsuchen der ersten Sprechstunde mit der Versicherung geklärt, um Ihnen entstehende Kosten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Sie können auch zu nicht niedergelassenen Therapeut:Innen bzw. Privatpraxen gehen, beispielsweise zu mir. 
    • Unabhängig von der Versicherung kann man seine Therapie selbst finanzieren. In diesem Fall genießt man vollständige Privatsspähre und meldet seine Therapie keiner Versicherung. Dies kann in manchen Berufen oder lebensbedingungen sinnvoll sein. In diesem Fall können Sie ebenfalls in meine Praxis kommen.
  1. Vereinbaren eines Termins: Vereinbaren Sie eine Sprechstunde und lassen Sie sich hier beraten und gewinnen Sie einen Eindruck, ob ich zu Ihnen passe. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an, wenn Sie zu mir kommen wollen.
  1. Sie können die Therapie jederzeit beenden, wenn Sie der Meinung sind, dass sie Ihnen nicht hilft. Es ist wichtig dies immer wieder für sich zu prüfen und mitzuteilen, wenn sich Dinge in eine unerwünschte Richtung bewegen.

 

Das Kostenerstattungsverfahren

Für gesetzlich Versicherte gibt es im niedergelassenen Bereich häufig lange Wartezeiten. Deshalb können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme einer Psychotherapie in einer Privatpraxis besprechen. Jede Krankenkasse arbeitet anders, grundlegend ist das Verfahren jedoch bei allen vergleichbar. Im Folgenden versuche ich eine schrittweise Anleitung zu geben, der Sie folgen können: 

  1. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und bitten Sie um Unterstützung bei der Therapeut:Innen-Suche. Rufen Sie auch mich an und stellen Sie sicher, dass ich aktuell einen Therapieplatz zur Verfügung habe.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu mindesten fünf Therapeut:Innen auf und dokumentieren Sie Ihre Suche. Ein Nachweis darüber, dass mindestens fünf Therapeuten Ihnen keinen Therapieplatz geben können bzw. Ihnen erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten einen Platz geben können dient Ihnen als „Protokoll über die Suche nach einem ambulanten Therapieplatz„.  [Muster_Ablehnungsprotokoll]
  3. Vereinbahren Sie eine Sprechstunde bei einem/einer Psychotherapeut:In und lassen Sie sich unbedingt das Formular PTV11 mitgeben. Diese Formulare liegen in jeder niedergelassenen Praxis vor. Falls der/die Therapeut:In Sie nicht übernimmt, hilft Ihnen das Formular als Dringlichkeitsnachweis. Sie können den/die Therapeut:In im Vorfeld schon informieren, dass Sie auch versuchen in einer Privatpraxis unterzukommen. Durch einen Haken im Formular PTV11 kann der/die Therapeut:In Ihnen Bescheinigen, dass er/sie es für sinnvoll hält, dass Sie schnell an einen Therapieplatz kommen, auch wenn er/sie diesen aktuell nicht anbieten kann. Alternativ können Sie auch versuchen bei Ihrem Hausarzt ein Schreiben einzuholen aus welchem hervorgeht, dass Sie dringend einen Therapieplatz benötigen. [Muster_Dringlichkeitsbescheinigung]
  4. Falls Sie die Terminservicestelle in Ihrem Bundesland anrufen (Hotline: 116 117), können Sie hier um eine Liste mit Nummer von niedergelassenen Theraput:Innen bitten bzw. um eine orts- und zeitnahme Sprechstunde. Sollte die Terminservicestelle Ihnen keine Sprechstunde vermitteln können, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben. Auch dies dient Ihnen gegenüber der Krankenkasse als Nachweis, dass Sie im niedergelassenen Bereich aktuell nicht unterkommen können.
  5. Reichen Sie bei der Krankenkasse das Protokoll über die Suche nach einem ambulanten Therapieplatz, den Dringlichkeitsnachweis und/oder das Schreiben der Terminservicestelle ein. Erstellen Sie zusätzlich ein formloses Schreiben in welchem Sie Ihre Beschwerden schildern (ohne hierbei in die Tiefe zu gehen, denn der Inhalt einer Therapie bzw. Ihre genauen Probleme stehen unter Schweigepflicht und sollten nur mit dem/der entsprechenden Behandler:In besprochen werden) und von mir direkt behandelt werden können. [Muster_Anschreiben an GKV_Patientenversion]
  6. Bitten Sie Ihre Krankenkasse zunächst um die Übernahme von probatorischen Sitzungen bei mir. Üblicherweise genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen vier Sitzungen. In diesen kann ich eine standardisierte Diagnostik machen, einen Behandlungsplan erstellen und mit Ihnen die weiteren Unterlagen sammeln, die für die Kostenübernahme der Therapie notwendig sind.

Über mich

Ich habe 2016 mein Psychologiestudium und 2019 meine Therapeutenausbildung abgeschlossen. Ich arbeite aktuell in einer Gemeinschaftspraxis in Mannheim. Zudem habe ich eine beratende Tätigkeit in der Suchtberatung der Caritas und Diakonie in Mannheim.

In meiner Ausbildung lag mein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Abhängigkeitserkrankung. Durch meine Arbeit in der Suchttagesklinik und der Suchtambulanz am ZI in Mannheim habe ich einen besonderen Bezug zu diesem Thema erhalten. In der Folgezeit habe ich öfter zu diesem Thema an Universitäten und Hochschulen Unterricht gegeben. Mich treibt es seither an die psychotherapeutische Versorgung in diesem Bereich auszubauen und professionelle Hilfe anzubieten. 

Wie können Sie mich finden?

Adresse der Praxis: 

  •    Eichenstraße 38 
  •    67067 Ludwigshafen 

Kontakt:

  • Telefon oder SMS: 015779208769
  • Günstige Anrufzeiten:
      • Montag 13-17 Uhr
      • Dienstag 9-16 Uhr
      • Donnerstag 9-16 Uhr
      • Nach Vereinbarung